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Finden Sie einen lokalen Kreditgeber

Hier geben wir Ihnen Tipps und wichtige Informationen rund um das Thema Immobilienkredit. Bitte beachten Sie, dass sich die Zinssätze sehr schnell ändern und die Anbieter ständig neue Angebote machen.

Ein Darlehensgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einem Darlehensnehmer ein Darlehen gewährt. Das Gesetz spricht von einem Darlehensgeber, ein anderer Begriff ist Gläubiger.

In vielen Lebenssituationen wird bereits ein Kredit gewährt, ohne dass sich die Beteiligten dessen bewusst sein mögen. So stellen beispielsweise alle vertraglichen Leistungen, die zunächst ohne die beabsichtigte Gegenleistung erbracht werden, bereits eine Kreditgewährung dar. Dazu gehören die Vorauszahlung, die Anzahlung, die Vorauszahlung (Kundenkredit) oder die Lieferung unter Eigentumsvorbehalt, aber auch der Abschlags- oder Lieferantenkredit. Ein privater Kreditgeber liegt auch bei einem Privatkredit oder der Einlage von Spar- oder sonstigen Bankguthaben vor.
Gewerbliche Darlehensgeber sind insbesondere Kreditinstitute. Die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) gilt per Gesetz als Bankgeschäft und bedarf der Erlaubnis der Bankenaufsichtsbehörde. Das Betreiben von Bankgeschäften ohne Erlaubnis ist strafbar. Zur Beurteilung des Kreditrisikos prüfen die Kreditinstitute die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und verlangen zu diesem Zweck die Vorlage von Kreditunterlagen. Ist die Bonität des potenziellen Kreditnehmers nicht ausreichend, kann das Kreditinstitut bestimmte Kreditsicherheiten zur Absicherung des Kredits verlangen.

Kredite, die zwischen Privatpersonen zu nichtgewerblichen Zwecken gewährt werden und nicht dem Verbraucherkreditrecht unterliegen, bedürfen keiner Formvorschriften und können daher auch mündlich abgeschlossen werden. Schon aus Beweisgründen ist es jedoch ratsam, Kreditverträge schriftlich festzuhalten und wesentliche Vereinbarungen zu treffen. Dazu gehören insbesondere die Kredithöhe und -art, der Zinssatz und die Rückzahlung. Für den Zinssatz und die Rückzahlung sollten im Voraus vereinbarte Zahlungstermine im Vertrag festgehalten werden. Der Kreditvertrag ist abgeschlossen, wenn er vom Kreditgeber und vom Kreditnehmer gemeinsam durch Unterschrift akzeptiert wurde.

Zu den wenigen vertraglichen Pflichten, die dem Darlehensgeber – neben der Auszahlung des Darlehensbetrages – obliegen, gehört bei Kreditinstituten die Beratungspflicht. Als Darlehensgeber haben sie die gesetzliche Pflicht, dem Darlehensnehmer die einzelnen Vertragsbestimmungen eines Verbraucherdarlehensvertrages hinreichend zu erläutern. Erklären» bedeutet demnach, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer den Vertrag und die Vertragsbedingungen verständlich machen muss. Der Umfang der Erläuterung hängt von der Komplexität des konkreten Kreditgeschäfts und auch von der Einsichtsfähigkeit des Kreditnehmers ab, soweit diese für den Kreditgeber erkennbar ist. Diese Verpflichtung erfordert jedoch kein direktes Gespräch zwischen den Vertragspartnern, bei dem sich der Kreditgeber ein Bild von der Person des Kreditnehmers machen müsste. Daher sind auch schriftliche oder telefonische Erklärungen möglich. Bei der Erfüllung der Aufklärungspflicht ist auf das Verständnis des durchschnittlichen Kreditnehmers abzustellen. Je größer die Schwierigkeiten des durchschnittlichen Kreditnehmers oder, soweit erkennbar, auch des konkreten Kreditnehmers sind, eine Vertragsklausel zu verstehen, desto höhere Anforderungen sind an die Erfüllung der Erklärungspflicht zu stellen. Die Erklärungspflicht erhöht sich auch, wenn der Darlehensgeber neue oder ungewöhnliche Vertragsklauseln in den Vertrag aufnimmt.
Die Erläuterung ist von der Beratung aufgrund eines besonderen Beratungsvertrages zu unterscheiden und bleibt hinter diesem zurück. Zweck der Erläuterung ist es nicht, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einen Vertrag empfiehlt, der optimal auf die Zwecke und finanziellen Verhältnisse des Darlehensnehmers zugeschnitten ist. Vielmehr soll der Darlehensgeber die Merkmale und Folgen der angebotenen Verträge darlegen, damit der Darlehensnehmer selbst eine informierte Entscheidung treffen kann. Die Erläuterung soll den Darlehensnehmer in die Lage versetzen, auf der Grundlage seiner finanziellen Verhältnisse und des mit dem Vertrag verfolgten Zwecks zu beurteilen, ob der Vertrag für ihn sinnvoll ist oder nicht.
Der Darlehensgeber ist nach dieser Bestimmung nicht verpflichtet zu prüfen, ob der vom Darlehensnehmer verfolgte Zweck für ihn zumutbar ist. Nach der Verbraucherkreditrichtlinie sind insbesondere die vorvertraglichen Informationen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, die vertragstypischen Wirkungen und die wesentlichen Merkmale der angebotenen Vertragsarten zu erläutern. In diesem Zusammenhang dient der Begriff «gegebenenfalls» der Klarstellung und nicht der abschließenden Aufzählung aller Aufklärungspflichten. Andere Erklärungs- und insbesondere Aufklärungspflichten bleiben von der Vorschrift unberührt. Dies gilt insbesondere für solche Erklärungspflichten, die in der Rechtsprechung herausgearbeitet wurden. Besteht keine Notwendigkeit, die vorvertraglichen Informationen zu erläutern, etwa weil der Kreditnehmer sie verstanden hat, ist keine zusätzliche Erläuterung erforderlich.

Übersicht der Kreditgeber nach Land und Gebiet:

Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu den Kreditanbietern, die im Metahome24-Kreditvergleich vertreten sind. Neben den Kontaktdaten, der Historie und weiteren Informationen zu den Unternehmen finden Sie auch Kundenrezensionen und Erfahrungsberichte, die Metahome24-Kunden nach der Aufnahme eines Kredits bei der jeweiligen Bank hinterlassen haben.
Außerdem können Sie sich bei Metahome24 informieren, wie ein Bankkredit funktioniert und wie die Konditionen im Vergleich zu anderen Kreditanbietern sind.

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